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   OLG Celle, 07.11.2017 - 14 U 24/17   

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https://dejure.org/2017,54749
OLG Celle, 07.11.2017 - 14 U 24/17 (https://dejure.org/2017,54749)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2017 - 14 U 24/17 (https://dejure.org/2017,54749)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2017 - 14 U 24/17 (https://dejure.org/2017,54749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Reparaturkosten - Überschreitung der 130 %-Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 14 U 24/17
    Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass der Integrationszuschlag von 30 % keine starre Grenze bildet, sondern nur ein Richtwert ist, der zwar in der Regel zu einem gerechten Ergebnis führt, der aber je nach den Besonderheiten des Einzelfalls auch einmal über- oder unterschritten werden kann (BGH NJW 1992, 302 - juris Rn. 19).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des BGH der maßgebliche Vergleich zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten seine Aussagekraft verlieren, wenn die Ausfallzeiten bei Reparatur und bei Wiederbeschaffung in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen (NJW 1992, 302 - juris Rn. 19).

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 612/15

    Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen: Vergabe des

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 14 U 24/17
    Ziel der Schadensrestitution ist es nämlich, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne das Schadensereignis entspricht (BGH, MDR 2017, 397 - juris Rn. 8).

    Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, BGH, MDR 2017, 397 - juris Rn. 9).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 14 U 24/17
    Nimmt der Geschädigte, wie hier, gemäß § 249 Satz 2 BGB die Behebung des Schadens in die eigenen Hände, so ist er gehalten, von beiden Möglichkeiten der Naturalrestitution (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) diejenige zu wählen, die in einer ihm zumutbaren Weise den geringsten Aufwand erfordert (BGHZ 54, 82 ff.).
  • OLG Köln, 13.04.2016 - 5 U 107/15

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Frontalhirnsyndrom aufgrund eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 14 U 24/17
    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Wiederherstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig bzw. angemessen erscheinen (BGH, VersR 2016, 1123, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften

    14 U 24/17.
  • LG Düsseldorf, 21.09.2018 - 16 O 277/16
    Abweichende Anhaltspunkte, die ihm Anlass gaben, an der Richtigkeit zu zweifeln, sind im Zeitpunkt des Reparaturauftrages nicht aufgezeigt (vgl. dazu: OLG Celle, Urteil vom 07.11.2017 - 14 U 24/17).
  • AG Dinslaken, 06.07.2023 - 32 C 147/22
    Zudem ist die Ersatzfähigkeit von Kosten für durch die Werkstatt ausgeführte, unnötige Zusatzarbeiten ausgeschlossen, wenn nach seinen individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehender Schwierigkeiten Anlass zu Misstrauen gegenüber den von der Werkstatt in Ansatz gebrachten Kosten bestand (vgl. etwa OLG Celle, Urteil vom 07.11.2017 - 14 U 24/17).
  • AG Dinslaken, 01.06.2023 - 32 C 219/22
    Zudem ist die Ersatzfähigkeit von Kosten für durch die Werkstatt ausgeführte, unnötige Zusatzarbeiten ausgeschlossen, wenn nach seinen individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehender Schwierigkeiten Anlass zu Misstrauen gegenüber den von der Werkstatt in Ansatz gebrachten Kosten bestand (vgl. etwa OLG Celle, Urteil vom 07.11.2017 - 14 U 24/17).
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